Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin wohnt 30 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt und fährt an 200 Tagen mit der S-Bahn ins Büro. Nach der firmeninternen Regelung erhält sie die Monatskarte, die sie zum Preis von 80 EUR monatlich selbst erwirbt, in voller Höhe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erstattet.

Wie muss die Fahrkartenerstattung lohnsteuerlich behandelt werden und welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?

Ergebnis

Die Erstattung von Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bleibt steuerfrei, wenn sie zusätzlich gewährt wird. Diese Steuerbefreiung führt auch zur Sozialversicherungsfreiheit. Eine private Nutzungsmöglichkeit der Bahnfahrkarte für den Nahverkehr ist unschädlich.

Die Zuschüsse werden bei der Einkommensteuererklärung der Mitarbeiterin auf die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale angerechnet.

 
Es ergibt sich folgende Berechnung
200 Arbeitstage x 20 km x 0,30 EUR 1.200 EUR  
200 Arbeitstage x 10 km x 0,38 EUR + 760 EUR 1.960 EUR
Abzgl. pauschalversteuerte Zuschüsse   - 960 EUR
Verbleibende Werbungskosten   1.000 EUR

Hinweis

Die gleiche Ergebnis ergibt sich auch bei Zurverfügungstellung eines Jobtickets durch den Arbeitgeber (ggf. mit Zuzahlung der Arbeitnehmerin).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge