Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer hatte bislang Beitragsgruppe 1111. Er vollendet das Lebensjahr für den Bezug einer Regelaltersrente am 11.7.2024 und erhält ab 1.8.2024 Vollrente wegen Alters sowie eine Einmalzahlung im Dezember 2024 aus seinem weiterhin ausgeübten Beschäftigungsverhältnis. Der beschäftigte Vollrentner hat in seiner Beschäftigung nicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet.

Welche Besonderheiten sind bei der Ermittlung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen aufgrund der unterjährigen Änderungen bei den Beitragsgruppen zu beachten?

Ergebnis

Beitragsgruppen ändern sich bei dem Arbeitnehmer ab 1.8.2024 wie folgt:

  • Krankenversicherung: Änderung der Beitragsgruppe von 1XXX auf 3XXX,

    wegen des Rentenbezugs entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Der ermäßigte KV-Beitragssatz gilt.

  • Rentenversicherung: Änderung der Beitragsgruppe von X1XX auf X3XX,

    wegen des Rentenbezugs wird der Arbeitnehmer rentenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss den halben Rentenversicherungsbeitrag zahlen.

  • Arbeitslosenversicherung: Änderung der Beitragsgruppe von XX1X auf XX2X,

    wegen Vollendung des Lebensjahres für den Bezug einer Regelaltersrente wird der Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss den halben Arbeitslosenversicherungsbeitrag zahlen.

  • Insolvenzgeldumlage: Die Umlage ist auch für rentenversicherungsfreie Arbeitnehmer von dem Entgelt zu entrichten, das ohne die Rentenversicherungsfreiheit für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge relevant wäre.

Trotz der Änderung besteht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung durchgehend Beitragspflicht.

Die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen sind für jeden Versicherungszweig durchgehend für die Zeit vom 1.1.-31.12.2024 zu ermitteln. Die Beiträge aus dem beitragspflichtigen Anteil der Einmalzahlung sind jedoch nach dem im Dezember 2024 geltenden Beitragsgruppenschlüssel (BGR 3321) und mit den entsprechenden Beitragssätzen zu berechnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge