Sachverhalt

Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Die Privatnutzung soll anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Dies ist regelmäßig erst nach Ende des Kalenderjahres bzw. beim Wechsel des Fahrzeugs oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr möglich.

Gemäß Buchhaltung entstanden für das abgelaufene Kalenderjahr Gesamtaufwendungen von 13.190,29 EUR brutto. Insgesamt ist der Arbeitnehmer 18.775 km in diesem Jahr gefahren, davon 2.310 km privat.

Wie wird der geldwerte Vorteil errechnet und lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich beurteilt?

Ergebnis

Bei der Fahrtenbuchmethode darf zunächst monatlich 1/12 des Privatanteils des Vorjahrs angesetzt werden.

Da zum Beginn der Nutzung noch keine Vorjahreswerte vorliegen, ist es zulässig, zunächst monatlich für jeden privat gefahrenen Kilometer 0,001 % des Listenpreises anzusetzen und diesen vorläufigen Wert nach Jahresende dem konkreten Wert anzupassen und die Differenz nachzuversteuern.

 
Listenpreis 62.400,00 EUR
Privat gefahrene Kilometer lt. Fahrtenbuch: 2.310 km  
Bereits unterjährig versteuert (2.310 km x 62.400 EUR x 0,001 %) 1.441,44 EUR
Gesamtkilometer lt. Fahrtenbuch: 18.775 km  
Zu versteuern (13.190,29 EUR : 18.775 km x 2.310 km) 1.622,88 EUR
Nachzuversteuern: (1.622,88 EUR – 1.441,44 EUR) 181,44 EUR

Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt 1/12 von 1.622,88 EUR = 135,24 EUR. Dieser Wert ist als vorläufiger geldwerter Vorteil im Folgejahr zu versteuern und zu verbeitragen; er ist nach Jahresende wiederum anzupassen.

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