Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf er ihn für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der 22 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen.

Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sollen pauschal versteuert werden. Der Arbeitnehmer führt ein Arbeitstagebuch (kein Fahrtenbuch), aus dem hervorgeht, dass er im August am 3.8., 5.8., 10.8., 12.8., 15.8. und 31.8., also an 6 Arbeitstagen, jeweils von zu Hause direkt zur ersten Tätigkeitsstätte fährt.

Aufgrund der detaillierten Aufzeichnungen darf die Versteuerung abweichend von der 0,03 %-Methode mit 0,002 % je Entfernungskilometer pro angegebenem Arbeitstag erfolgen, sofern er die Aufzeichnungen jahresbezogen führt.

Wie wird der geldwerte Vorteil pauschal versteuert?

Ergebnis

 
Listenpreis 32.675,00 EUR
Abzurunden auf volle 100 EUR 32.600,00 EUR
Davon 1 % 326,00 EUR
Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (0,002 % von 32.600 EUR × 22 Kilometer x 6 Arbeitstage) + 86,06 EUR
Geldwerter Vorteil insgesamt 412,06 EUR
Pauschal mit 15 % versteuert ([20 km × 0,30 EUR + 2 km x 0,38 EUR] × 6 Arbeitstage ) 40,56 EUR
Pauschale Lohnsteuer (15 % von 40,56 EUR) 6,08 EUR
Pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5 % von 6,08 EUR) 0,33 EUR
Pauschale Kirchensteuer, angenommen (5 % von 6,08 EUR) 0,30 EUR
Geldwerter Vorteil insgesamt 412,06 EUR
Davon pauschal besteuert - 40,56 EUR
Nach Lohnsteuertarif zu versteuern 371,50 EUR

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