Sachverhalt

Der Arbeitgeber veranstaltet eine Weihnachtsfeier. An der Feier nehmen 16 Mitarbeiter und 12 Angehörige teil, außerdem der Geschäftsführer mit Ehefrau, d. h. insgesamt 30 Teilnehmer.

Die Abrechnung der Weihnachtsfeier sieht wie folgt aus:

 
Verpflegung einschließlich Speisen und Getränke 980,00 EUR
Auftritt einer Kapelle 500,00 EUR
Anmietung der Kegelbahn 120,00 EUR
Übernommene Übernachtungskosten 840,00 EUR
Summe inkl. Umsatzsteuer 2.440,00 EUR
Kosten je Teilnehmer 81,33 EUR

Weitere Betriebsveranstaltungen werden im Kalenderjahr nicht durchgeführt.

Bleibt diese Veranstaltung lohnsteuerfrei, da der Betrag von 110 EUR nicht überschritten wird und nur eine Betriebsveranstaltung pro Jahr durchgeführt wird?

Ergebnis

Die Anzahl der jährlichen Veranstaltungen wird nicht überschritten. Es wäre noch eine weitere Veranstaltung in diesem Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Für die Beurteilung, ob die Betriebsveranstaltung für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben kann, ist zu unterscheiden zwischen Mitarbeitern, die alleine gekommen sind, und Mitarbeitern mit Begleitpersonen:

  • Für die Mitarbeiter ohne Begleitung fallen pro Person Kosten i. H. v. 81,33 EUR an; der Freibetrag von 110 EUR wird nicht überschritten. Die Zuwendung bleibt für diese Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei.
  • Die Mitarbeiter, die eine Begleitperson mitbringen, müssen sich die Kosten für die Begleitpersonen zurechnen lassen (Kosten 162,66 EUR). Dadurch wird der Freibetrag von 110 EUR überschritten. Die Versteuerung des 110 EUR übersteigenden Betrags erfolgt entweder individuell nach den ELStAM oder pauschal mit 25 %.

Hinweis

Zu einer Betriebsveranstaltung gehören alle üblichen Zuwendungen, insbesondere Aufwendungen für den äußeren Rahmen. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Räume, Musik, Kegelbahn, künstlerische und artistische Darbietungen. Bei den Kosten ist die Umsatzsteuer mit einzubeziehen.

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