Sachverhalt

Ein Mitarbeiter, der auf internationales Patentrecht spezialisiert ist, wird für 2 Jahre zur englischen Tochtergesellschaft abgeordnet. Er gibt seinen deutschen Wohnsitz auf. Während der 2 Jahre kommt es zu einem Patentstreit vor einem deutschen Gericht. Der Mitarbeiter erstellt in seinem Büro in London in einer Woche ein Gutachten zu diesem Verfahren, das dann vor Gericht in Deutschland verwendet wird.

Wo unterliegt der Arbeitnehmer der Einkommensteuerpflicht für die Woche, in der er das Gutachten erstellt?

Ergebnis

Das Gehalt, das auf die eine Woche zur Erstellung des Gutachtens entfällt, unterliegt grundsätzlich der deutschen (beschränkten) Einkommensteuerpflicht. Zwar übt der Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in Deutschland aus, das Ergebnis seiner Arbeit wird jedoch hier verwertet. Nach dem einschlägigen DBA mit dem Vereinigten Königreich steht das Besteuerungsrecht für den anteiligen Arbeitslohn jedoch Großbritannien zu, da er dort die Tätigkeit ausgeübt hat.

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