Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Konzerns für 3 Jahre nach Deutschland abgeordnet. Hier schließt er einen 3-jährigen Mietvertrag ab. Die deutschen Behörden verweigern dem Mitarbeiter sowohl die Aufenthalts- als auch die Arbeitserlaubnis. Trotzdem bleibt er die 3 Jahre in Deutschland.

Begründet der Arbeitnehmer einen Wohnsitz in Deutschland?

Ergebnis

Der Arbeitnehmer begründet in Deutschland einen Wohnsitz. Er verfügt über eine Wohnung und sowohl Arbeits- als auch der Mietvertrag deuten darauf hin, dass er die Wohnung länger als 6 Monate beibehalten wird. Ob sich der Arbeitnehmer legal oder illegal in Deutschland aufhält, ist für die Besteuerung unerheblich.

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