Sachverhalt

Einige Mitarbeiter einer Firma besuchen an einem Abend in der Woche einen Sprachkurs in Spanisch. Die Gebühren pro Teilnehmer und Jahr betragen 500 EUR. Die Mitarbeiter haben sich eigenständig angemeldet und tragen die Kosten selbst.

Kann den Mitarbeitern für ihre Fortbildung ein Zuschuss steuerfrei gezahlt werden?

Ergebnis

Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers bleiben steuerfrei, wenn sie der Steigerung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit dienen. Ein Sprachkurs ist eine solche Maßnahme, selbst wenn die Spanischkenntnisse nicht im derzeitigen Unternehmen eingesetzt werden können.

Auch für Maßnahmen, die auf eigene Rechnung des Mitarbeiters erbracht und durch den Arbeitgeber ganz oder teilweise beglichen bzw. dem Mitarbeiter ersetzt werden, ist eine steuerfreie Übernahme oder Erstattung durch den Arbeitgeber möglich.

Praxis-Tipp

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind steuerbefreit. Die Steuerbefreiung gilt ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Es kommt nicht mehr darauf an, die Einsatzfähigkeit im konkreten Arbeitgeberbetrieb zu erhöhen. Für die Steuerbefreiung müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.

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