Sachverhalt

Eine Bank gewährt ihrem Arbeitnehmer am 30.12.2023 ein Darlehen von 30.000 EUR zu einem Zinssatz von 2 %. Der marktübliche Zinssatz beträgt (angenommen) 5,27 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten zu 500 EUR zurückzuzahlen. Die Raten zzgl. Zinsen sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 31.1.2024.

Wie hoch ist der Zinsvorteil des Arbeitnehmers und unterliegt dieser der Lohnsteuer bzw. der Sozialversicherungspflicht?

Lösung

Bei einer Bank, die Darlehen fremden Dritten anbietet, kann bei der Vergabe von Darlehen an Mitarbeiter der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR angewendet werden. Bewertungsmaßstab bei der Rabattfreibetragsregelung ist der Zins, zu dem der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art fremden Kunden im allgemeinen Geschäftsverkehr zum marktüblichen Zinssatz anbietet. In diesem Fall ist nicht auf die Statistik der Deutschen Bundesbank zurückzugreifen. Der marktübliche Zinsbetrag darf um den Bewertungsabschlag von 4 % gekürzt werden. Soweit sich ein geldwerter Vorteil ergibt, bleibt dieser bis zur Höhe des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR im Kalenderjahr lohnsteuer-und sozialversicherungsfrei.

 
Berechnung
Marktüblicher Zinssatz der Bank 5,27 %
Abzgl. Bewertungsabschlag (4 % v. 5,27 %) - 0,21 %
  5,06 %
Maßstabzinssatz (5,06 % v. 30.000 EUR, davon 1/12) 126,50 EUR
Vom Arbeitnehmer zu zahlender Zinssatz (30.000 EUR x 2 %, davon 1/12) - 50,00 EUR
Zinsvorteil für den ersten Monat 76,50 EUR

Der Zinsvorteil ist, sofern der Rabattfreibetrag nicht durch andere geldwerte Vorteile aus dem Dienstverhältnis bereits ausgeschöpft wurde, lohnsteuer- und damit auch beitragsfrei.

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