Personen, die auf den Philippinen arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/PH 101. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, welche die Beiträge zur Rentenversicherung erhält. Sollten keine Beiträge zur Rentenversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse entrichtet werden, stellt die Bescheinigung die Deutsche Rentenversicherung Bund aus. Wird eine Ausnahmevereinbarung abgeschlossen, dann wird die Bescheinigung vom GKV-Spitzenverband, DVKA ausgestellt. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung DE/PH 101 ist an folgende Stelle zu senden:

International Affairs Department

SOCIAL SECURITY SYSTEM

3rd Floor, SSS Building

East Avenue, Diliman 1100

QUEZON CITY, PHILIPPINES

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