Selbstständige

Für Selbstständige gelten die Regelungen zur Entsendung.

Mitglieder des fliegenden Personals

Für Mitglieder des fliegenden Personals eines Unternehmens, das die Beförderung von Personen oder Gütern im internationalen Verkehrswesen durchführt und seinen Geschäftssitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates hat, gelten die Rechtsvorschriften dieses Staates.

Seeleute

Übt eine Person ihre Tätigkeit gewöhnlich an Bord eines Schiffes aus, das die deutsche oder die philippinische Flagge führt, dann werden die Rechtsvorschriften beider Staaten über die Versicherungspflicht dieser Person nicht berührt. Diese Regelung gilt nicht für Personen, die sich nur vorübergehend an Bord des Schiffes befinden. Dies gilt insbesondere für Lotsen, Hafenarbeiter sowie für Personen, die Wartungs- oder Reparaturarbeiten auf dem Schiff ausüben.

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