Überblick

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem PflegeZG bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem FPfZG in Anspruch nehmen, vor einem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen, enthält das PflegeZG Vorschriften über einen Sonderkündigungsschutz, die im FPfZG entsprechend gelten.

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