Zwischen[2] ................................. (im Folgenden "Arbeitgeber")

und

Frau/Herrn[3]..................... (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird nachfolgender befristeter Arbeitsvertrag vereinbart:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Tätigkeit

1. Der Arbeitnehmer wird ab .................................................. als .................................................. in .................................................. [Ort][4] eingestellt. Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Stellenbeschreibung, die Bestandteil dieses Vertrags ist.[5]
2. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs oder Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen. Eine Anpassung der Vergütung ist nur bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorzunehmen.

§ 2 Befristung des Arbeitsverhältnisses / Probezeit / Kündigung

1.

Der Arbeitnehmer wird zum Zweck der Vertretung für die Dauer der

  1. Pflegezeit von .................................................. (Beschäftigter in Pflegezeit) [ ]
  2. Familienpflegezeit von .................................................. (Beschäftigter in Familienpflegezeit) [ ]
  3. Pflegezeit und anschließender Familienpflegezeit von .................................................. (Beschäftigter in Pflegezeit und anschließender Familienpflegezeit)[6] [ ]
  4. Vertretung für .................................................. (Beschäftigter, der Pflegezeitvertretung wahrnimmt) auf seinem Arbeitsplatz für die Dauer der Pflegezeitvertretung (mittelbare Vertretung)

eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen dieses Zwecks, spätestens aber zum .................................................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.[7]

2. Die ersten .................................................. Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.[8]
3. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn die Pflegezeit des Beschäftigten nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Pflegezeitgesetz bzw. § 2a Abs. 5 FPfZG vorzeitig endet (Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 6 Abs. 3 PflegeZG). Dieser Fall tritt ein, wenn der nahe Angehörige des Beschäftigten nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Hiervon wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich unterrichten. Das Kündigungsschutzgesetz ist in diesen Fällen nicht anzuwenden.

Alternativ

3. § 6 Abs. 3 PflegeZG wird ausgeschlossen.
4. Im Übrigen sind beide Parteien berechtigt, das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1 BGB von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende zu kündigen.[9]
5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.[10]
6. Das bei Kündigungen einzuhaltende Verfahren ergibt sich aus § 4 bis 7 KSchG, § 102 BetrVG, § 130 BGB.

§ 3 Arbeitszeit

1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ............... Stunden.[11]
2. Die Arbeitgeber ist bei betrieblichen Erfordernissen im Rahmen billigen Ermessens und unter Beachtung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes[12] berechtigt, Überstunden anzuordnen. Diese werden ohne anderweitige Vereinbarung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem sie geleistet wurden durch entsprechenden Freizeitausgleich abgegolten.[13] (Alt.: Bis zu 10 Überstunden im Monat sind mit der Vergütung abgegolten.)[14]
3. Die Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich auf 5 Tage pro Woche. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betriebsüblichen Zeit. Die Lage der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen.[15]

§ 4 Vergütung

1. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von ......................... EUR.[16] Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers.
2. Etwa angeordnete Überstunden werden mit einem Zuschlag von ......................... % vergütet.[17]

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ......................... Arbeitstage Urlaub.[18] Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen von 5 Arbeitstagen in 5-Tagewoche (§ 208 SGB IX).[19] Die Lage des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

§ 6 Arbeitsverhinderung[20]

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen dem Arbeitgeber unverzüglich Mitt...

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