Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten für alle Geschlechter[2] [Bis 07.06.2019: jeweils in männlicher und weiblicher Form].

[1] Geändert durch Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 08.06.2019.
[2] Geändert durch Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 08.06.2019.

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