Begriff

Zu den Personalkosten zählen alle indirekten und direkten Kosten die durch die Bereitstellung, den Einsatz und die Steuerung von Mitarbeitern dem Unternehmen entstehen. Zu den direkten Personalkosten zählen die Grundentgelte, variable und leistungsabhängige Vergütungsbestandteile sowie Zuschläge. Zu den indirekten Kosten bzw. den Personalnebenkosten zählen die gesetzlichen (z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Entgeltfortzahlung u. a.), tariflichen (z. B. VL, Urlaubs-/Weihnachtsgelder), freiwilligen (z. B. freiwillig gewährte Sozialleistungen) und sonstigen Personalkosten (z. B. Kosten der Berufsaus- und Weiterbildung). Um Abgrenzungsprobleme bei den Personalkosten und deren Berechnung zu vermeiden, muss erwähnt werden, dass Löhne und Gehälter monatlich gezahlt werden, Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Boni, Krankengeld usw. hingegen gleichmäßig auf die Abrechnungsperioden verteilt werden müssen.

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