Gegenüber der Finanzverwaltung hat der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zu tragen. Es handelt sich um eine Steuerschuld des Arbeitgebers; er ist alleiniger Schuldner der pauschalen Lohnsteuer. Arbeitsrechtlich ist es jedoch zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Hierdurch mindert sich der auszuzahlende Arbeitslohn um die Pauschalsteuer.

 
Achtung

Abwälzung wirkt sich steuerlich nicht aus

Der geminderte Arbeitslohn wird nicht zur Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer. Eine abgewälzte Pauschalsteuer gilt als zugeflossener Arbeitslohn[1]; hierdurch bleibt der Bruttolohn die Bemessungsgrundlage. Gleiches gilt für die Abwälzung von Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer, sie führt ebenfalls nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer.

 
Praxis-Beispiel

Abwälzung pauschaler Lohnsteuer

Der Arbeitgeber zahlt eine pauschal zu besteuernde Zuwendung i. H. v. 200 EUR, der Arbeitnehmer übernimmt die pauschale Lohnsteuer i. H. v. 25 %.

Ergebnis: Die pauschale Lohnsteuer beträgt 25 % von 200 EUR = 50 EUR. Folglich erhält der Arbeitnehmer 150 EUR ausbezahlt.

Ob eine Abwälzung der Pauschalsteuer vorliegt, kann sich z. B. ergeben:

  • aus dem Arbeitsvertrag selbst,
  • aus einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag,
  • aus dem wirtschaftlichen Ergebnis einer Gehaltsumwandlung oder Gehaltsänderungsvereinbarung.[2]

Dabei wird von einer Abwälzung ausgegangen, wenn die pauschale Lohnsteuer als Abzugsbetrag in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird. Es ist zulässig, dass der bisherige ungekürzte Arbeitslohn weiterhin für künftige Erhöhungen oder andere Arbeitgeberleistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Tantieme) maßgebend bleibt.

 
Hinweis

Keine Abwälzung im Zusammenhang mit Gehaltsminderung

Eine Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer wird nicht angenommen, wenn eine Gehaltsänderungsvereinbarung zu einer Neufestsetzung künftigen Arbeitslohns führt. In diesen Fällen liegt auch dann keine Abwälzung vor, wenn die Gehaltsminderung in Höhe der Pauschalsteuer vereinbart wird.

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