Überblick

Der HR-Bereich ist für fast alle Unternehmen ein wesentlicher Kostenfaktor mit regelmäßig steigenden Kosten. Je personalintensiver das Unternehmen, desto größer die Problematik. Die Rationalisierungsbemühungen und -möglichkeiten innerhalb der einzelnen Unternehmungen sind vielfach ausgeschöpft oder nur noch in geringem Maße vorhanden. Einschränkungen im HR-Bereich ergeben sich insbesondere aus deutlich zunehmenden gesetzlichen und tariflichen Veränderungen, die dazu führen, dass Unternehmen nur noch in beschränktem Maße flexibel auf Marktveränderungen reagieren können. Vor allem der hohe Fixkostenanteil und damit die verhältnismäßig geringe Flexibilität der Personalkosten ist ein weiterer negativer Faktor, der neue Strategien und Maßnahmen dringend erforderlich macht.

Eine Möglichkeit der positiven Beeinflussung der Personalkosten bis hin zum vollständigen Ersatz bietet die Auslagerung von betrieblichen, insbesondere – personalintensiven – Funktionen auf externe Dienstleister. Das Angebot ist mittlerweile umfassend und auch für kleinere Unternehmen interessant. Die Flexibilisierung des Faktors Arbeit gewinnt in deutschen Unternehmen immer größere wirtschaftliche Bedeutung. Der Markt für Personaldienstleistungen wächst mit ständig steigender Tendenz.

Inhalt dieses Beitrags sind nicht die rechtlichen oder organisatorischen Tatbestände des In- und Outsourcings, sondern die Möglichkeiten, auslagerungsfähige betriebliche Funktionen im Unternehmen zu ermitteln und mögliche Dienstleister für diese ausgelagerten Funktionen zu benennen bzw. ehemals ausgelagerte betriebliche Funktionen oder bisher eingekaufte Dienstleistungen (wieder) im Unternehmen einzuführen (Insourcing).

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