In der Regel werden Werksküchen oder Kantinen in größeren Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen eingerichtet. Oftmals sind aber auch kleinere oder mittlere Unternehmen gezwungen, ihren auswärtigen Mitarbeitern eine Verpflegungsmöglichkeit zu bieten. Für diese Unternehmen lohnt sich jedoch in der Regel keine eigene Kantine.

Die Kosten in diesem Bereich setzen sich im Wesentlichen einerseits aus der Werksküche (Küchenpersonal, Bedienung/Ausgabe, Spülen/Säubern) und den Anschaffungs- und Raumkosten für die Kantine zusammen. Die Kosten der Werksküche lassen sich durch externe Dienstleister (Catering-Betriebe) ersetzen. Die Raumkosten für die Kantine werden jedoch ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl nicht zu vermeiden sein. Allerdings könnte der Kantinenraum in der nicht für das Essen benötigten Zeit anderweitig genutzt werden.

Kleinere und mittlere Unternehmen mit wenigen zu verpflegenden Mitarbeitern können auf Gaststätten in Standortnähe zurückgreifen. In vielen Gewerbegebieten etablieren sich heute aber auch Dienstleister, die eine Kantine für die im jeweiligen Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen auf eigene Rechnung betreiben. Eine bewährte Alternative ist auch die Partizipation am Kantinenessen benachbarter Groß-Unternehmen mit verbilligten "Gästekarten".

Folgende Vertragsvarianten im Catering sind möglich:

  • Mandatsvertrag (Dienstleistungsvergütungen sind die derzeit häufigste Abrechnungsform, wobei der Umsatz im Betriebsrestaurant keine Auswirkung auf die zu zahlende Vergütung hat).
  • Risikovertrag: Die Vergütung des Caterers ist vom erzielten Umsatz abhängig. Der Caterer erhält eine feste Verwaltungspauschale sowie eine prozentuale Umsatzvergütung.
  • Tischgastpauschale: Über die Tischgastpauschale werden die Personalkosten, die Betriebsnebenkosten sowie die Dienstleistungsgebühr abgerechnet. Der Wareneinsatz wird über die Umsätze abgerechnet. Je mehr Verpflegungsteilnehmer, desto geringer die Tischgastpauschale.
  • Monatspauschale: Hier werden die Personal- und Betriebsnebenkosten sowie die Dienstleistungsgebühr über eine monatliche Pauschale und der Wareneinsatz über den Umsatz abgedeckt.

Durch die Zunahme flexibler Arbeitszeiten finden zunehmend Verpflegungsautomaten Eingang in die Betriebe und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu zählen nicht mehr nur die Getränkeautomaten. Moderne Verpflegungsautomaten stellen auch Snacks und kleinere Mahlzeiten zur Verfügung.

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