• Vermeidung bzw. Verkürzung der Zeitspanne der Arbeitslosigkeit
  • Hilfe bei der emotionalen Bewältigung der bevorstehenden Freisetzung
  • Aufbau einer positiven Grundeinstellung für die berufliche und persönliche Zukunft
  • Objektive Situationsanalyse (Potenzialanalyse) mit der Erstellung eines Leistungsprofils
  • Schließung von Kompetenzlücken und Beseitigung/Reduzierung vermittlungshemmender Faktoren
  • Bewerbungsberatung und -training
  • Erschließung und Angebote offener Stellen durch den Berater (Jobbörse insbesondere im Gruppenoutplacement; gesetzlich verpflichtend für die Transfergesellschaft nach § 111 SGB III)
  • Unterstützung bei der Auswahl und Bewerbung von Angeboten
  • Beratung zu beruflichen Alternativen (z. B. Existenzgründung)
  • Professionelle Begleitung durch einen externen Berater, der zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, bis zum erfolgreichen Abschluss.

Ein grundlegendes Arbeitsprinzip für erfolgreiche Outplacement-Beratung ist die "Hilfe zur Selbsthilfe". Der Ratsuchende gewinnt während der Beratung an Know-how, Eigeninitiative und Kreativität hinzu. Das versetzt ihn in die Lage, künftigen beruflichen Veränderungen gelassener und souveräner zu begegnen.

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