• Psychische Entlastung der für die Freisetzung von Mitarbeitern Verantwortlichen
  • Demonstration der Wahrnehmung unternehmerischer Fürsorgepflicht
  • Erleichterung der Korrektur von Fehlbesetzungen im Management
  • Verbesserung von Unternehmensimage und -kultur mit Wirkung nach innen und außen einschließlich der verbleibenden Mitarbeiter
  • Reduzierung von Negativpropaganda durch die Betroffenen sowie Aufrechterhaltung von deren Arbeitsleistung bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • Schnellere und weitgehend einvernehmliche Trennung mit Vermeidung unnötiger Spannungen sowie von gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Mögliche Verringerung von Laufzeiten in Arbeitsverträgen

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