Die Einordnung der Personalabteilung wird wesentlich von der Person des Personalleiters/-in sowie deren Mitarbeiter beeinflusst. Zu beachten sind dabei neben der fachlichen Kompetenz insbesondere die persönliche und soziale Kompetenz sowie ein ganzheitliches Verständnis für die Unternehmensabläufe und -belange. Folgendes Anforderungsprofil wäre je nach Aufgabenstellung denkbar.

Fachliche Kenntnisse:

  • Bereiche des Personalmanagements,
  • Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht,
  • Betriebswirtschaftslehre, Unternehmensführung,
  • Organisationsentwicklung,
  • Personalführung, Psychologie, Soziologie,
  • Arbeitsmarktentwicklung, Bevölkerungsentwicklung,
  • Sehr gute PC-Anwenderkenntnisse.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Auffassungsgabe,
  • Analytisches Denkvermögen,
  • Flexibilität,
  • Lernfähigkeit,
  • Verantwortungsbereitschaft,
  • Entscheidungsfreude,
  • Kommunikationsstärke,
  • Verhandlungsgeschick,
  • Organisationstalent,
  • Durchsetzungsvermögen,
  • Belastbarkeit,
  • Konfliktfähigkeit,
  • Diskretion,
  • Integrität, Loyalität,
  • Interesse an Neuem,
  • Interesse an Weiterentwicklung.

Grundverständnis und Aufgaben:

  • Vision von der Zukunft der Personalabteilung entwickeln und umsetzen,
  • Strategisches, unternehmerisches Denken,
  • Das Unternehmen und die Produkte kennen,
  • Kundenorientierte Personalarbeit,
  • Leitbild und Philosophie des Unternehmens nach außen tragen,
  • Vorbild sein.

Mitarbeiter der Personalabteilung haben je nach Organisation der Personalabteilung eine vielseitige Rolle. Sie können als Koordinator, Vermittler, Überzeuger, Motivator, Impulsgeber, Spezialist, Generalist, Entwickler, Stratege, Berater, Führer, Verhandler, Controller oder Lohnbuchhalter tätig sein.

Bei der Vielzahl der Funktionen und Aufgaben[1] ist zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner online oder präsent zur Verfügung haben, der freundlich und zuvorkommend mit diesen umgeht.

 
Hinweis

Sprechstunden in der Personalabteilung gehören der Vergangenheit an. Es ist von großer Bedeutung, dass der Mitarbeiter bei Fragen und Problemen eine sofortige Anlaufstelle hat.

[1] Vgl. Abschnitt 2.9

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