Es ist Aufgabe der Geschäftsleitung, sich bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und der Unternehmensziele Gedanken zu machen, welche Anforderungen an das Personal gestellt werden und welchen Stellenwert das Personal und dementsprechend die Personalabteilung im Unternehmen einnehmen soll. Davon ist auch abhängig, welche Aufgaben erledigt werden und inwieweit die Personalleitung bei der Gestaltung von Unternehmensstrategien mitwirken kann.

In der Unternehmenspolitik wird festgelegt, wie die angestrebten Unternehmensziele in den einzelnen Bereichen des Unternehmens erreicht werden sollen. Dabei werden sowohl Teilziele als auch Endziele festgelegt. Um die Ziele zu erreichen ist es wichtig, festzulegen, in welcher Art und Weise die Aufgaben erledigt werden sollen. Dabei sollen einheitliche Strategien, Methoden und Vorgehensweisen eingehalten werden. Dies hat auch Einfluss auch die Personalabteilung, da sie einen Teilbereich des Unternehmens darstellt, der mit den anderen Aufgabenbereichen wie z. B. Entwicklung, Produktion und Vertrieb verbunden ist.

 
Hinweis

Selbstverständlich hat der/die Personalleiterin größten Einfluss auf die Entwicklung und Profilierung der Personalfunktion innerhalb der Unternehmensstrategie. Wird die gestalterische Funktion des Personalmanagements von der Geschäftsleitung unterschätzt, ist es Aufgabe des Personalleiters — so er dieses auch leisten kann — sich als kompetenter und engagierter Partner zu vermarkten.

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