Zum Arbeitsentgelt gehören auch Sachbezüge. Dabei handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers wie z. B. freie Unterkunft, freie Verpflegung und andere Waren- und Dienstleistungen.

Umgang mit Sachbezügen in der Entgeltabrechnung

Die für Sachbezüge in der Entgeltabrechnung anzusetzenden Werte werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die dort festgelegten Sachbezugswerte sind bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung zu berücksichtigen. Die sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte sind auch für Zwecke der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Das Einkommensteuergesetz regelt abschließend, in welchen Fällen die Bewertung Unterkunft und Verpflegung mit den amtlichen Sachbezugswerten erfolgen darf.[1] Der steuerliche Ansatz der Sachbezugswerte gilt hier auch für Arbeitnehmer, die nicht der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen.

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