Der Arbeitgeber muss jedem seiner Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich bis zum 30.4. für alle im Vorjahr abgegebenen Meldungen eine maschinell erstellte Bescheinigung aushändigen.[1] Die Bescheinigung kann auf den üblichen Entgeltabrechnungen ohne Angaben für die gesetzliche Unfallversicherung erteilt werden.[2] Im Falle der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses muss die Bescheinigung unverzüglich ausgehändigt werden.

 
Wichtig

Mitteilung ist Bestandteil der Lohnunterlagen

Der Inhalt der Entgeltbescheinigung ist wie eine Lohnunterlage zu behandeln und aufzubewahren.

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