Für die Beitragsgestaltung gelten die für freiwillige Mitglieder maßgebenden Regelungen[1] uneingeschränkt.[2] Daher werden die Beiträge nach den beitragspflichtigen Einnahmen, die vom Mitglied nachzuweisen sind, bemessen.
Ohne Nachweis Höchstbeitrag
Sofern und solange Nachweise nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung beitragspflichtige Einnahmen in Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen.
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