Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1]

 
Praxis-Beispiel

Abrechnung der Krankenkasse

Ein deutscher Arbeitnehmer wird für 3 Jahre nach Nordzypern entsandt. Er muss dort ärztlich behandelt werden und erhält eine Rechnung in Höhe von 1.100 EUR. Die Behandlung hätte in Deutschland 850 EUR gekostet. Die deutsche Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber 850 EUR. Die restlichen Kosten muss der Arbeitgeber selbst tragen.

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