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Freizeitgutschriften werden bisweilen gewährt, um Arbeitnehmern über den Entgeltanspruch hinaus eine weitere Gegenleistung für ihre Arbeit zukommen zu lassen. Das BAG hat in einem den Rahmentarifvertrag für die deutsche Binnenschifffahrt betreffenden Urteil[1] die Zulässigkeit von kollektiven Regelungen bestätigt, die für solche Tage kein Zeitguthaben entstehen lassen, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich nicht arbeitet und lediglich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – so das BAG – sichere nur die Vergütung des Arbeitnehmers, nicht aber die Nutzung seiner Freizeit.

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