Bei Arbeitsantritt muss auf jeden Fall die erforderliche Schutzausrüstung vorhanden sein und der Beschäftigte in ihren Gebrauch entsprechend eingewiesen werden. Das dürfte i. d. R. organisatorisch auch kein großes Problem darstellen. Wo das nicht möglich ist, weil Ausstattungsteile z. B. erst noch besorgt werden müssen, darf die Arbeit nicht aufgenommen werden.

Wie bei allen Beschäftigten sollte besonders bei einem Neueinsteiger darauf geachtet werden, dass Schutzausrüstung passend und geeignet ist und richtig eingesetzt wird. Hier zeigen sich Probleme z. T. erst mit der Erfahrung von Tagen oder Wochen, z. B. Unverträglichkeiten oder Passformprobleme. Dieser Punkt sollte daher nicht nur in der Einarbeitungsphase, sondern auch später noch einmal angesprochen werden oder es sollte dem Neueinsteiger ein Ansprechpartner genannt werden, der bei Schwierigkeiten in diesem Bereich weiterhelfen kann.

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