Kein Betrieb hat ein Interesse daran, dass ein neuer Mitarbeiter völlig unbegleitet mit seiner Arbeit loslegt. In aller Regel steht am ersten Arbeitstag immer an, den Neuling herumzuführen und bekannt zu machen, organisatorische Dinge zu klären und ihn mit den betrieblichen Abläufen und Tätigkeiten so weit bekannt zu machen, dass er mit der Arbeit beginnen kann. Unterschiedlich ist aber, wie diese Einarbeitungsphase strukturiert ist. Dabei spielt sicher die Betriebsgröße eine Rolle, mehr aber noch der Organisationsgrad, also die Frage, welchen Wert der Betrieb allgemein auf festgelegte Abläufe legt, z. B. im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems.

  • Bei geringem Organisationsgrad läuft die Einarbeitungsphase völlig formlos und ausschließlich mündlich im Austausch mit dem Vorgesetzten und/oder den Kollegen. Bei entsprechendem Engagement kann das sehr effektiv und praxisnah sein. Allerdings unterbleiben dabei oft die erforderlichen Dokumentationen, v. a. in Bezug auf die Erstunterweisungen.
  • Detailliert ausgearbeitete Einarbeitungsprozesse begleiten den Neuanfänger dagegen kontinuierlich in den ersten Wochen und beinhalten viele unterschiedliche Module zu verschiedenen organisations- und fachbezogenen Themen, zu denen immer auch Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört. Oft finden solche Einarbeitungsprogramme ganz oder teilweise auch gruppenweise zentral an einer Stelle eines größeren Unternehmens statt. Federführend sind dann meist Personal- oder Qualifikationsabteilungen.
 
Wichtig

Einarbeitungsregeln festlegen

Auch wenn ein (kleinerer) Betrieb nicht über ein umfangreiches Einarbeitungsmodell verfügt, sollten wesentliche Schritte festgelegt und dokumentiert werden, die bei einer Neueinstellung zu erledigen sind. Arbeitet der Betrieb unter einem Qualitätsmanagementsystem, ist das schon aus diesem Grund unerlässlich, sonst aber auch dringend empfehlenswert, um nicht wesentliche Arbeitgeberpflichten zu vernachlässigen.

 
Wichtig

Auf Pflichtdokumente achten

Je weniger strukturiert die Einarbeitungsphase abläuft, desto größer ist die Gefahr, dass bedeutende Pflichtaufgaben nicht oder zumindest nicht dokumentiert abgearbeitet werden. Das kann im Schadenfall als wesentliches Organisationsverschulden ausgelegt werden. Nicht aufgeschoben werden sollten:

  • Erstunterweisung (allgemein und arbeitsplatzbezogen, Verhalten im Notfall),
  • innerbetriebliche Beauftragungen (z. B. zum Führen eines Fahrzeugs),
  • Einweisungen an bestimmten Maschinen oder Anlagen,
  • nötige Vorsorgeuntersuchungen.

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