Überblick

Neben dem grundsätzlichen Wettbewerbsverbot während des Bestehens eines Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses und neben dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss, gibt es noch weitere von der Rechtsprechung akzeptierte Einschränkungen einer nachvertraglichen Tätigkeit des Mitarbeiters. Diese Vereinbarungen können durchaus auch unter Ausschluss des Mitarbeiters geschlossen werden oder ergeben sich aus gesetzlichen Regelungen. Im Nachfolgenden werden die einzelnen Möglichkeiten, deren Rechtsgrundlage und deren rechtlichen Grenzen dargestellt.

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