Zum Anwendungsbereich vergleiche "Mutterschutz: Grundlagen und Mitteilungspflichten der Arbeitnehmerin".

Erfasst werden nicht nur Frauen, die als solche im Geburtsregister eingetragen sind, sondern auch diejenigen Personen ohne oder mit einem männlichen Geschlechtseintrag im Geburtsregister, wenn sie ein Kind austragen oder stillen.

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