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Mutterschaftsgeld / 4 Dauer der Zahlung

Yvonne Ehrmann
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Das Mutterschaftsgeld wird für

  • die letzten 6 Wochen vor der Entbindung,
  • den Entbindungstag und
  • für die ersten 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder bei Kindern mit Behinderung nach der Entbindung

gezahlt.

Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.[1]

 
Praxis-Beispiel

Frühere Entbindung

 
Mutmaßlicher Entbindungstag 24.6.
Beginn der Schutzfrist 13.5.
Letzter Arbeitstag 12.5.
Tatsächliche Entbindung 14.6.
Nicht in Anspruch genommene Tage vor der Entbindung (14.6. bis 23.6.) 10 Tage
8-Wochenfrist nach der Entbindung 14.6. bis 9.8.
Verlängerung um 10 Tage 10.8. bis 19.8.
 
Praxis-Tipp

Vereinfachte Berechnung

Der Gesamtanspruch auf Mutterschaftsgeld beträgt immer 99 Tage, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder Kinder mit Behinderung 127 Tage.

Das vorstehende Beispiel vereinfacht dargestellt:

 
Beginn der Schutzfrist 13.5.
zzgl. 99 Tage 13.5. bis 19.8.
bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderung  
zzgl. 127 Tage 13.5. bis 16.9.

Als Frühgeburten gelten Säuglinge

  • mit einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm oder
  • die aufgrund noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen bzw. wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlich erweiterten Pflege bedürfen.[2]
 
Hinweis

Verlängerung der Schutzfrist für Mütter von Kindern mit Behinderung

Wird bei Kindern vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung eine Behinderung ärztlich festgestellt, verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf 12 Wochen. Daher verlängert sich ebenfalls der Anspruch auf die mutterschutzrechtlichen Leistungen. Mit der verlängerten Schutzfrist soll den besonderen körperlichen und psychischen Belastungen der Mutter Rechnung getragen werden.

...

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