Begriff

Die Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ist in vielen Bereichen (z. B. bei der Leistungserbringung und -kontrolle) notwendig; die technischen Möglichkeiten zu immer umfassenderer Überwachung wachsen mit der zunehmenden Digitalisierung rasant. Ein Interesse des Arbeitgebers an der Überwachung seiner Mitarbeiter ist anerkannt – es wird begrenzt durch das im Einzelfall zu konkretisierende Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, zudem sind auch kollektivrechtliche Beschränkungen wie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie der Datenschutz zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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