Begriff

Der kontinuierliche Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiter ist der grundlegendste Prozess in der Mitarbeiterführung und -entwicklung. Der ständige unmittelbare Kontakt zwischen dem Vorgesetzten und seinen Mitarbeitern hat einen ausschlaggebenden Einfluss auf den Führungserfolg des Vorgesetzten. Die wichtigsten Führungsfragen wie Zielvereinbarung, Lob und Anerkennung, Kritik und Beurteilung, die Zusammenarbeit zwischen dem Vorgesetzten und dem Mitarbeiter sowie dessen Einsatz und Förderung bleiben in der Regel einem Gespräch und der Erörterung unter vier Augen vorbehalten.

Das Mitarbeitergespräch dient der Verbesserung des Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnisses, fördert Offenheit und gegenseitiges Verständnis und erleichtert die Zusammenarbeit. Gute Mitarbeiter erwarten, dass der Vorgesetzte mit ihnen spricht: Über ihre Ziele, ihre Aufgaben, ihre Leistungen, ihre Stärken und ihr Entwicklungspotenzial. Mitarbeitergespräche gehören zum beruflichen Alltag jeder Führungskraft. Sie geben der Führungskraft und den Mitarbeitern Orientierung, Identifikation und Klarheit für das Erreichen von Sachzielen und für die Personalentwicklung. Damit entspricht das Mitarbeitergespräch dem Gedanken der Förderung und Führung von Mitarbeitern.

Mitarbeitergespräche können zu regelmäßigen, geplanten Terminen (z. B. Beurteilungs-, Zielvereinbarungs- oder Fördergespräche) sowie anlassbezogen (z. B. Feedback- oder Konfliktgespräche) stattfinden. Mitarbeitergespräche haben immer einen bestimmten Sachinhalt und eine Zielsetzung, wie z.B. Informationen weitergeben, Sachaufgaben besprechen, Ziele vereinbaren etc.

Die Bandbreite formaler Anlässe für Mitarbeitergespräche ist groß. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Regelmäßiger Austausch Führungskraft / Mitarbeiter (z.B. (zwei-) wöchentlich, montalich)
  • Feedbackgespräch (Lob und Kritik bezüglich der Arbeitsergebnisse oder der Arbeitsweise, Zusammenarbeit etc)
  • Lohn- und Gehaltsgespräch
  • Versetzungs- oder Beförderungsgespräch
  • Probezeitende
  • Austrittsgespräche bei Beendigung des Arbeitsvertrags (z.B. bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsgespräch oder in Form eines Austrittsinterviews)
  • Rückkehrgespräch nach längerer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit
  • Konfliktgespräch (z.B. Abmahngespräch, Fehlzeitengespräch)
  • Personalentwicklungsgespräch (Entwicklung des Mitarbeiters bezüglich Förder- und Bildungsmaßnahmen, Karrieremöglichkeiten, Laufbahnplanung etc. )

Neben mehr oder weniger häufigen - meist anlassbezogenen - Mitarbeitergesprächen ist in vielen Unternehmen das jährliche Mitarbeitergespräch ein Eckpfeiler der Mitarbeiterführung. Mitarbeiter brauchen regelmäßige Rückmeldung zu ihrer Arbeitsleistung. Daher sollten Vorgesetzte sich mindestens einmal im Jahr die Zeit nehmen, die Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben und Ziele abzugleichen sowie dem Mitarbeiter detailliertes Feedback zur Leistung und Arbeitsweise zu geben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach § 82 Abs. 2 BetrVG kann der Mitarbeiter verlangen, dass mit ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert wird, indem die Beurteilung seiner Leistung besprochen wird; er kann dazu ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen.

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