Subjektive Komponenten können im Beurteilungsprozess nicht ausgeschaltet werden. Individuelle Einstellungen, Erwartungen, Emotionen, Motive und Stimmungen beeinflussen, wie Informationen wahrgenommen und interpretiert werden und wirken sich damit maßgeblich auf die Beobachtung und Bewertung des Mitarbeiterverhaltens aus. Nachfolgend noch einmal eine Zusammenfassung der Voraussetzungen, durch die der Vorgesetzte ein annähernd objektives Urteil erreichen kann:

  • Er stützt seine Bewertungen auf eine Vielzahl von Einzelbeobachtungen.
  • Er macht sich die Möglichkeiten von Beurteilungsfehlern bewusst und arbeitet aktiv an der Verbesserung seiner eigenen Urteilsfähigkeit.
  • Er bereitet sich sorgfältig auf das Beurteilungsgespräch vor und ist in der Lage, das Urteil anhand von Fakten zu begründen.
  • Er vermeidet unvorteilhafte Situationseinflüsse, z. B. Zeitdruck, erregte Stimmung usw.
  • Er bleibt offen dafür, ein getroffenes Urteil zu überprüfen und bei Bedarf zu revidieren.

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