Die Beobachtung zählt zur permanenten Aufgabe des Vorgesetzten. Sie ist regelmäßig und fortlaufend während des Beurteilungszeitraums durchzuführen. Gegenstand der Beobachtung sind die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters unter Berücksichtigung der vorgegebenen Beurteilungskriterien. Ein Beobachtungsergebnis ist erst dann aussagefähig, wenn es durch eine Vielzahl von Einzelbeobachtungen in unterschiedlichen Situationen mit verschiedenartigen Anforderungen untermauert ist.

 
Hinweis

Regelmäßige Beobachtung in allen Arbeitssituationen

Verwechseln Sie die Beobachtung nicht mit einer systematischen Fehlersuche. In dieser Stufe sollen Sie das Arbeits- und Leistungsverhalten in seinen positiven und ggf. negativen Ausprägungen wertfrei beschreiben. Halten Sie Ihre Beobachtungen schriftlich fest, im Idealfall mit Hilfe eines Formblatts.

Gehen Sie nicht davon aus, dass eine regelmäßige Beobachtung überflüssig ist, weil Sie doch Ihre Mitarbeiter kennen. Der Verzicht auf regelmäßige Beobachtung kann bewirken, dass Verbesserungen oder Verschlechterungen im Leistungsverhalten während der laufenden Beurteilungsperiode unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus bewährt es sich für Führungskräfte, eine Art "Mitarbeitertagebuch" zu führen. Hier werden je Mitarbeiter alle positiven und negativen Verhaltensweisen, Arbeitsergebnisse etc. festgehalten.

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