Die Tabelle enthält die relevanten Mindestnettobeträge für Arbeitnehmern in Altersteilzeit in sogenannten "Altfällen" (Übergangsfälle, basierend auf altem Recht bis 30.6.2004). Die Tabelle wurde als Anlage 1 der AltTZG§15V - Mindestnettobetrags-Verordnung veröffentlicht. Sie ist ab 2008 anzuwenden und hat weiterhin Gültigkeit.

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