Wenn bereits ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde, dies kann auch formlos vor Ort geschehen, haben die Prüfer bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses das Recht, Wohn- und Geschäftsräume zu durchsuchen, beweiserhebliche Unterlagen zu beschlagnahmen und mitzunehmen.

 
Achtung

Beschlagnahmung ohne richterlichen Beschluss

Ist "Gefahr im Verzug", so kann auch ohne richterlichen Beschluss beschlagnahmt werden. Also dann, wenn hinreichend Verdacht besteht, dass sonst Beweisunterlagen unterschlagen werden könnten. Sind bereits illegale Arbeitnehmer festgestellt, muss auch davon ausgegangen werden, dass Beweismittel sofort zu sichern sind.

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