Die Betriebsprüfungen werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter durchgeführt. Aufgaben der FKS werden in den Sachgebieten

  • E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und
  • F (Ahndung)

wahrgenommen. Die Prüfer tragen meist Dienstkleidung und weisen sich durch Dienstmarke oder Dienstausweise aus.

Unterstützt werden die Mitarbeiter der Zollverwaltung von Zusammenarbeitsbehörden, insbesondere den Agenturen für Arbeit, den Rentenversicherungsträgern, den Arbeitsschutzbehörden, den Gewerbeämtern und den Finanzbehörden. Auch deren Bedienstete können an den Prüfungen teilnehmen und haben in diesem Fall die gleichen Prüfrechte wie die Beamten der Zollverwaltung.

 
Praxis-Tipp

Ermittlungsbefugnisse

Die Beamten der Hauptzollämter haben bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungen dieselben Rechte und Pflichten wie die Polizeibeamten. Wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, sind sie verpflichtet, ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

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