Begriff

Miles & More ist ein Vielflieger- und Prämienprogramm von Fluggesellschaften und Airline-Partnern. Die Teilnehmer sammeln Flugmeilen und erhalten je nach Höhe der gesammelten Meilen einen Rabatt in Form von Bonusmeilen, Freiflügen oder kostenlosen Hotelaufenthalten.

Soweit der Arbeitnehmer diese Bonusmeilen im Zusammenhang mit beruflichen Auswärtstätigkeiten nutzt, handelt es sich aufgrund des überwiegend betrieblichen Interesses nicht um einen geldwerten Vorteil.

Nutzt der Arbeitnehmer die Bonusmeilen für private Reisen, entsteht Arbeitslohn in Höhe des Wertes der Flugreise bzw. der Hotelunterbringung. Dieser grundsätzlich lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil aus sog. Kundenbindungsprogrammen bleibt jedoch steuer- und beitragsfrei, soweit der Wert der Prämien 1.080 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt.

Übersteigt der geldwerte Vorteil den Rabattfreibetrag, kann die Fluggesellschaft die Pauschalbesteuerung mit 2,25 % übernehmen.

Der Lohnzufluss erfolgt erst bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Prämien und nicht bereits bei Gutschrift der Bonuspunkte auf dem Prämienkonto.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Prämien aus Kundenbindungsprogrammen sind bis 1.080 EUR jährlich nach § 3 Nr. 38 EStG steuerfrei. Die Pauschalierung des darüberhinausgehenden Betrags durch die Airline ist in § 37a EStG geregelt.

Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit als Konsequenz der Anwendung des Steuerfreibetrags ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV. Die Beitragsfreiheit für pauschal versteuerte Flugmeilen ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SvEV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Bonusmeilen bzw. Sachprämien bis 1.080 EUR jährlich frei frei
Bonusmeilen bzw. Sachprämien über 1.080 EUR bei Pauschalbesteuerung des steuerpflichtigen Teils durch den Anbieter pauschal frei
Bonusmeilen bei dienstlicher Nutzung frei frei

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