Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Änderung des Namens eines Beschäftigten Namensänderung 60 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung
Änderung der Anschrift eines Beschäftigten Anschriftenänderung 61 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung
Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer eines Beschäftigten Änderungsmeldung 62 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung
Änderung der Staatsangehörigkeit Änderungsmeldung 63 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung

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