Mit dem Aufstiegs-BAföG können grundsätzlich sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitfortbildungen[1] gefördert werden, sofern diese fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.[2] Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

 
Praxis-Beispiel

Förderungsfähige Maßnahmen

Insgesamt wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Abschlüsse gefördert. Zu den bekanntesten zählen die Abschlüsse Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Seit den grundlegenden Änderungen des AFBG im Jahr 2020 wird nicht mehr nur für die konkrete Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel geleistet. Ein Förderanspruch besteht seitdem auf jeder der im BBiG und der HwO verankerten Fortbildungsstufe sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.[3] Eine Reihenfolge der Fortbildungsstufen stellt beispielsweise die Fortbildung vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk dar.

Eine Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten gefördert.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge