Das Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG) zählt nicht zum Gesamteinkommen und ist daher nicht auf die Einkommensgrenze für die Familienversicherung anzurechnen.[1] Der Bezieher von Aufstiegs-BAföG kann sich daher bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern.
Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Meisterschüler die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse freiwillig fortsetzen. Freiwillig krankenversicherte Bezieher von Aufstiegs-BAföG sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen