Inwieweit Mehrarbeit zulässig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen, insbesondere dem ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden.[1] In bestimmten Fällen ist die Überschreitung dieser Grenze zulässig.[2] In der Regel darf jedoch in einem bestimmten Zeitraum (sog. Ausgleichszeitraum) eine bestimmte durchschnittliche werktägliche oder wöchentliche Stundenzahl nicht überschritten werden.
Mehrarbeitsgrenzen und -verbote
Gemäß § 207 SGB IX können schwerbehinderte Menschen die Freistellung von Mehrarbeit verlangen. Ein gesetzliches Mehrarbeitsverbot findet sich in § 4 Mutterschutzgesetz für werdende und stillende Mütter. Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Insbesondere in den §§ 8 und 21 JArbSchG ist die zulässige Arbeitszeit von Jugendlichen geregelt.
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