Der MD unterstützt die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seinen medizinischen und pflegerischen Kenntnissen durch Beratungen und Begutachtungen.

Die Gutachter sind in der medizinischen Bewertung unabhängig und an den aktuellen Stand der Wissenschaft sowie sozialrechtlichen Vorgaben gebunden. Sie greifen nicht in die ärztliche Behandlung oder pflegerische Versorgung ein.

Der MD ist seit 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Private Krankenversicherungsunternehmen sind nicht beteiligt.

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