Mediation ist eine von mehreren Möglichkeiten der einvernehmlichen Regelung von Konflikten.[1] In Abgrenzung zum staatlichen Gerichtsverfahren wird Mediation den sogenannten ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zugeordnet. Die Ursprünge der heute in Deutschland meist gelehrten und angewandten verstehensbasierten Mediation finden sich in den 70er Jahren in den USA. Die Grundidee besteht darin, die Konfliktparteien mithilfe von Mediatoren zu befähigen, eigene Lösungen für ihre Konflikte zu entwickeln. Der Vorteil liegt insbesondere in der weitaus höheren Akzeptanz der gefundenen Ergebnisse. Häufig werden auch Kostenvorteile[2] hervorgehoben.
Zunächst gab es für die Durchführung von Mediationsverfahren keine verbindlichen Vorgaben. Dies änderte sich allerdings durch die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2008.[3] Anders als bei EU-Verordnungen handelt es sich bei Richtlinien nicht um unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht. Es muss zunächst eine Umsetzung in innerstaatliches Recht erfolgen.
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