Begriff

Unter dem Begriff der Lohnzusatzkosten (auch Lohnnebenkosten) werden die Kosten des Arbeitgebers zusammengefasst, die zusätzlich zum ausgezahlten Lohn oder Gehalt anfallen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und vom Arbeitgeber zu tragende Abgaben bzw. Steuern.

Zu den Lohnzusatzkosten zählen jedoch auch Leistungen wie z. B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beiträge zur Lohnfortzahlungsversicherung (Umlageverfahren U1 und U2), die Insolvenzgeldumlage und sonstige Zahlungen sozialer Art, die der Arbeitgeber zusätzlich aufwenden muss.

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