Überblick

Eine wesentliche Grundlage für die haftungsfreie Lohnsteuerermittlung ist die zutreffende Bestimmung des Lohnzahlungszeitraums und des Lohnabrechnungszeitraums. Nur dadurch kann der Arbeitgeber, insbesondere bei Abschlagszahlungen oder Teillohnzahlungen, zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen tageweisen oder monatlichen Lohnsteuerberechnung unterscheiden, sowie die Lohnsteuer zum richtigen Zeitpunkt einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Eine Ermittlung der zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist nur bei eindeutiger Zuordnung des Arbeitsentgeltes zum richtigen Entgeltabrechnungszeitraum möglich. Besonders betrachtet werden müssen deshalb z. B. Entgeltabrechnungen mit Vor- oder Nacharbeit. Auch für Provisionen, Überstundenvergütungen und Verkaufsprämien gelten besondere Regelungen, denn diese werden meist mit Verspätung ausgezahlt. Besondere Sorgfalt ist ebenfalls bei der Zuordnung von Mehrarbeitsvergütungen, Akkordspitzen, Entgeltnachzahlungen und rückwirkenden Entgeltänderungen geboten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Was lohnsteuerrechtlich unter Lohnzahlungszeitraum und Lohnabrechnungszeitraum zu verstehen ist, regeln § 39b Abs. 2 und 5 EStG sowie R 39b.5 LStR und H 39b.5 LStH.

Sozialversicherung: Die für die Beitragszahlung maßgebenden Rechtsgrundlagen finden sich für alle Zweige der Sozialversicherung in den §§ 28d bis 28i SGB IV. Zu welchem Zeitpunkt die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, wird in § 22 SGB IV geregelt.

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