Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind auch die Gebühren für ein Telefonat bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Familienhausstand des Arbeitnehmers gehören, steuerfrei ersetzbar oder als Werbungskosten abziehbar.[1] Dabei werden nur die Gebühren nach dem günstigsten Tarif anerkannt.

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