Kurzbeschreibung

Der Lohnsteuerrechner ermittelt die einzubehaltenden Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für jeden beliebigen Arbeitslohn je nach Steuerklasse und Kinderfreibetragszähler. Er basiert auf dem offiziellen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums. Der individuelle Zusatzbeitrag jeder Krankenkasse ist hinterlegt und kann automatisch übernommen werden. Der Lohnsteuerrechner ist das digitale Gegenstück zur Lohnsteuertabelle. Es werden keine Sozialabgaben berechnet.

Wichtige Hinweise

Nach Eingabe des Bruttolohns und der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), können die Steuerabzüge für das ausgewählte Abrechnungsjahr und den Abrechnungszeitraum auf monatlicher oder jährlicher Basis berechnet werden. Als Ergebnis werden die Werte für

  • Lohnsteuer,
  • Solidaritätszuschlag und
  • Kirchensteuer
  • je nach Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmal

ausgegeben.

Mit der zusätzlichen Eingabe des Geburtsdatums wird ein ggf. abzugsfähiger Altersentlastungsbetrag berücksichtigt.

Für die Berechnung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren sind zusätzlich folgende Angaben notwendig:

  • Krankenversicherung,
  • Rentenversicherungspflicht,
  • Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren (Pflegeversicherung) und
  • Anzahl der "PV-Kinder" (Beitragsabschläge für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind in der Pflegeversicherung).

Ist der Arbeitnehmer gesetzlich versichert, können die Beitragssätze der jeweiligen Krankenkasse im Rechner ausgewählt und für die Berechnung übernommen werden.

Hinweis

Lohnsteuerrechner als elektronisches Gegenstück zur Lohnsteuertabelle

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich 2 Programmablaufpläne:

  • den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung und
  • den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung

der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Steuerbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Der Arbeitgeber kann die für den Arbeitslohn zu erhebende Lohnsteuer sowohl maschinell mit dem Lohnsteuerrechner oder manuell mithilfe der Lohnsteuertabellen berechnen. Der Lohnsteuerrechner listet - wie auch die Lohnsteuertabellen - auf, in welcher Höhe der Arbeitgeber für einen bestimmten Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers die fälligen Steuerbeträge einbehalten muss.

Die Auswahl zwischen Allgemeiner Tabelle (für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer) und Besonderer Tabelle (für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer wie z. B. Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer) erfolgt im Lohnsteuerrechner über die Angabe zur Rentenversicherungspflicht.

Es kann zu geringfügigen Cent-Abweichungen zwischen der maschinellen Berechnung (Lohnsteuerrechner) im Gegensatz zur manuellen Berechnung (gedruckte Lohnsteuertabelle) kommen.[1] Der Unterschiedsbetrag wird regelmäßig durch den vom Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuer-Jahresausgleich oder alternativ durch eine Einkommensteuererklärung ausgeglichen.

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